Herzlich willkommen bei MF-Plan

Mein Name ist Marco Fuß und als eingetragener Energieeffizienz-Experte begleite ich Sie gerne bei Ihren Sanierungsmaßnahmen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht meiner Leistungen rund um die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Bei Fragen oder Beratungswünschen nutzen Sie bitte möglichst das Kontaktformular.

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Leistung

Hier finden Sie eine Auflistung, der von uns angebotenen Leistungen.

Energieberatung

Vor-Ort Beratung

- Individuelle Sanierungsfahrpläne
- Energieausweise
- Fördermittel

Sanierungsvorschläge

BEG EM

- Gebäudehülle
- Anlagentechnik


BEG WG

- Effizienzhaus

Energieberatung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Eines der wichtigsten Ziele der Bundesregierung ist die Klimaneutralität des Gebäudebestandes bis 2050. Zur Erreichung des Ziels gibt es unter anderem den, durch den Bund geförderten, individuellen Sanierungsfahlplan für alle Gebäudeeigentümer.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Durch den individuellen Sanierungsfahrplan wird dem Eigentümer ein verständlicher Überblick über den Ist-Zustand und den zugehörigen Sanierungspotentialen seines Gebäudes vermittelt. Neben den Kostenschätzungen für die Sanierungen werden Energieeinsparungen, Heizkosteneinsparungen und CO²-Einsparungen ausgewiesen.

Der Sanierungsfahrplan berücksichtigt nicht nur die energetisch sinnvollsten Maßnahmen, sondern lässt die persönlichen Vorhaben und Zielsetzungen der Eigentümer mit in die Struktur einfließen. Von effektiven einzelnen Maßnahmen über die beste Preis Leistungsvariante hin zur Effizienzhausstufe. Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt somit die Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen auf, die energetisch und persönlich am besten zu Gebäude und Eigentümer passt.


Förderung des Sanierungsfahrplans

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der Maximalbetrag der Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt dabei 1.300 Euro. Handelt es sich um Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, erhöht sich der maximale Betrag auf 1700 Euro.

Wird das Ergebnis des Sanierungsfahrplans, der Energieberatungsbericht, in einer Wohnungseigentümerversammlung besprochen wird zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von bis zu 500 Euro gezahlt.

Energieberatung

Energieausweise

Immobilieneigentümer müssen seit einigen Jahren bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorlegen. Dabei wird unter Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden. Je nach Altersklasse des Gebäudes ist ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis vorgeschrieben.


Der Verbrauchsausweis

Beim Verbrauchsausweis ist wie der Name schon sagt, der Durchschnittsverbrauch des Energieträgers der letzten 3 Jahre zur Berechnung notwendig. Der Verbrauchsausweis ist demnach nur vom Nutzerverhalten abhängig und kann bei Eigentümer oder Mieterwechsel zu gravierenden Abweichungen führen.


Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf für das Gebäude bei normierten Temperaturen und Randbedingungen ermittelt. Er ist also nutzerunabhängig und somit aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis.

Energieberatung

Fördermittel


Fördermittelberatung

Die Förderprogramme des Bundes oder Ihrer Kommune gleichen stellenweise einem Dschungel. Damit Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben erhalten, zeigen wir Ihnen die aktuellen Fördermöglichkeiten und deren Bedingungen auf. Wir sorgen dafür, dass Sie sowohl bei Sanierungen zu einer förderfähigen Effizienzhausstufe, als auch bei Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Dachsanierung, Fenstertausch, Fassadendämmung) den Überblick behalten und sich Fördergelder sichern.

Energieberatung

Fördermittel


Förderservice

Neben der reinen Fördermittelberatung bieten wir einen kompletten Förderservice an. Der Förderservice beinhaltet folgende Punkte:

  • Prüfung der Handwerkerangebote im Hinblick auf die technischen Mindestanforderungen und die Förderfähigkeit
  • Prüfung der Förderprogramme von Land, Bund und Kommune
  • Berechnung und Zusammenstellung der Fördermöglichkeiten
  • Vorbereitungen für Antragsstellung:
    • Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) für die BAFA
    • Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW
  • Stellen des Antrags beim entsprechenden Fördermittelgeber (BAFA/KfW) mittels Vollmacht
  • Nachweisführung für die Auszahlung der Fördergelder:
    • Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) für die BAFA
    • Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW

Sanierungsvorschläge BEG EM

Nicht immer ist die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus finanziell möglich. Um dennoch die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik energetisch zu verbessern und sowohl Energie als auch CO2 einzusparen, können einzelne Bauteile für sich saniert und staatlich gefördert werden. Es wird für die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude: Einzelmaßnahme) zwischen folgenden Bauteilen und Anlagenvarianten unterschieden:

Gebäudehülle


Dachsanierung

Alleine aus physikalischen Gründen entweicht ein Großteil der Raumwärme über das Dach. Um für ausreichend Wohnkomfort zu sorgen ist eine gute Wärmedämmung des Daches erforderlich. Sie sorgt nicht nur für eine Reduktion des Heizwärmebedarfs, sondern verhindert im Sommer auch ein übermäßiges Aufheizen des Dachraumes. Von einer Dachdämmung profitieren Sie also ganzjährlich. Je nach Dachaufbau/Sparrentiefe oder dem allgemeinen Zustand des Daches, stehen verschiedenste Maßnahmen zur Verfügung. Nach einer kompletten Dachsanierung ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich.

Sanierungsvorschläge BEG EM

Gebäudehülle


Fenstertausch

Fenster liefern leider nicht nur Tageslicht und Wärme durch Sonneneinstrahlung, sondern sind je nach Altersklasse ineffizient und undicht. Bei älteren Fenstern kommt es häufig zu Zugerscheinungen oder sogar Pfeifgeräuschen. Ein geförderter Fenstertausch ist aufgrund des Feuchteschutzes ohne weitere Maßnahmen nicht immer sinnvoll. Schalten Sie auf jeden Fall einen Energieeffizienz-Experten ein. Bei einem kompletten Fenstertausch ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 notwendig.

Sanierungsvorschläge BEG EM

Gebäudehülle


Fassadendämmung

Aufgrund ihres großen Anteils an der gesamten Gebäudehülle ist eine Fassadendämmung nicht zu vernachlässigen. Sie mindert den Wärmestrom nach Außen und sorgt für wärmere Oberflächen an den Innenseiten. Auch für die Außenwanddämmung stehen je nach Bauart verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So kann die Dämmung beispielsweise von außen oder von innen erfolgen. Bei zweischaligem Mauerwerk kann auch eine Kerndämmung bzw. eine Einblasdämmung eingebracht werden. Gerade im Zuge eines Fenstertausches ist zu prüfen ob eine Außenwanddämmung erforderlich ist. Aufgrund der kälteren Oberflächen ist dann nicht mehr das Fenster sondern die Außenwand der Ort, an dem das Kondensat bei unzureichender Raumlüftung austritt.

Sanierungsvorschläge BEG EM

Gebäudehülle


oberste Geschossdecke

Während bei einem ausgebauten Dachboden die Dämmung des Daches notwendig ist, kann alternativ bei einem nicht ausgebauten Dachboden die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Hierzu stehen je nach Bauart verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung.

Sanierungsvorschläge BEG EM

Anlagentechnik


Heizungstausch

Gerade ältere Heizungsanlagen sind durch ihre fehlende Regelbarkeit besonders ineffizient. Sie sorgen durch hohe Systemtemperaturen zwar für einen warmen Wohnraum, liefern die Wärme aber nicht nur dorthin wo sie benötigt wird. So wird durch den hohen Strahlungsverlust und die ggf. ungedämmten Rohrleitungen auch der Heizungsraum unnötig aufgeheizt. Dazu kommt der immense Abgaswärmeverlust der ohne Brennwerttechnik einfach durch den Schornstein rausgepustet wird. Auch hier sind unterschiedliche Wärmeerzeuger für die Zukunft besser aufgestellt. Welcher Wärmeerzeuger für Ihr Gebäude der richtige ist, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht pauschal gesagt werden.

Sanierungsvorschläge BEG EM

Anlagentechnik


Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich, der Austausch der Heizungspumpe, die Dämmung der Rohrleitungen oder der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern.

Sanierungsvorschläge BEG WG

Effizienzhaus


Die Bezeichnung „Effizienzhaus“ ist ein energetischer Standard für zwei wesentliche Faktoren in einem Gebäude:

  1. Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes -> Primärenergiebedarf
  2. Wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle -> Transmissionswärmeverlust

Es gibt Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85. Die Stufe 100 wurde kürzlich gestrichen. Je kleiner die unterschiedlichen Kennzahlen sind, desto geringer ist auch der Energiebedarf des Gebäudes. Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) liefern ein Referenzgebäude, welches als Basis des Vergleichs dient. Beispielsweise benötigt ein Effizienzhaus 40 demnach nur 40% Primärenergie, ein Effizienzhaus 70 nur 70% Primärenergie des Referenzgebäudes. Bei den Transmissionswärmeverlusten gibt etwas mehr Spielraum. Hier gilt für ein Effizienzhaus 40 z.B. eine Obergrenze von 55%, für ein Effizienzhaus 55 eine Obergrenze von 70% und für ein Effizienzhaus 70 eine Obergrenze von 85%.


Bei einem Effizienzhaus zählt also die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Wenn bei einem Bauteil aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr als der GEG-Mindeststandard erreicht werden kann, so können diese „Verluste“ durch andere Bauteile der thermischen Gebäudehülle aufgefangen werden.

Berechnungen / Konzepte

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1: 2020


Damit Sie weder in der Übergangszeit noch im kalten Winter frieren müssen, ist zur Auslegung eines geeigneten Wärmeerzeugers eine Heizlastberechnung Ihres Gebäudes ratsam. Die raumweise Heizlastberechnung zeigt Ihnen nicht nur die notwendige Leistung des Wärmeerzeugers, sondern gibt Ihnen zusätzlich an, wie groß die Leistung der Heizkörper bzw. der Flächenheizung in jedem einzelnen Raum sein muss. Dabei werden von allen wärmeübertragenden Umfassungsflächen wie Außenwände, Dächer, Fenster, … die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bestimmt mit denen dann die Wärmeverluste bei Normbedingungen errechnet werden. Anhand dieser Daten kann Ihr Heizungsbauer dann die Größe der Heizflächen bestimmen.

Berechnungen / Konzepte

Einstellwerte hydraulischer Abgleich


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen vor. Der hydraulische Abgleich ist verpflichtend, wenn Sie Ihre Heizung modernisieren und dafür Fördergelder von KfW oder BAFA beantragen.


Was ist der hydraulische Abgleich ?

Der Wasserdurchfluss in einem Heizsystem ist aufgrund von Widerständen in den einzelnen Rohrabschnitten ungleichmäßig. Dies kann zu überhöhten Rücklauftemperaturen, Fließgeräuschen, mangelnder Leistung und einem erhöhten Energieverbrauch führen. Häufig erwärmen sich die Heizkörper dann zeitversetzt bis nicht ausreichend. Bei dem hydraulischen Abgleich werden die Komponenten der Heizungsanlage und Rohreinbauteile wie Pumpe, Heizkörper, Thermostatventile und Rohre so aufeinander abgestimmt, dass alle Heizkörper stets mit der optimalen Menge Heizwasser versorgt werden und Energie eingespart wird.


Wie werden die Einstellwerte berechnet ?

Voraussetzung ist eine raumweise Heizlastberechnung (nähere Infos zur Heizlastberechnung finden Sie hier). Da jeder Heizkörper eine Normleistung hat, wird die benötigte Leistung für den Raum mit der Leistung des Heizkörpers und der Entfernung zur Pumpe verglichen. Die Physik erlaubt es uns, bei einer vorgegeben Temperaturspreizung zwischen Vorlauf und Rücklauf, einer bekannten Soll-Leistung durch die Heizlastberechnung und der Fähigkeit von Wasser die notwendige Wärmeenergie zu speichern, eine optimale Wassermenge bzw. Durchflussmenge zu errechnen. Die benötigte Wassermenge ist nun Grundlage für die herstellerspezifischen Einstellwerte der Ventileinsätze im Heizkörper.

Berechnungen / Konzepte

Lüftungskonzept DIN 1946-6


Wenn grundlegende Verbesserungen der Luftdichtheit der Gebäudehülle vorgenommen wurden, z.B. mehr als 1/3 der vorhandenen Fensterflächen ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachflächen saniert/abgedichtet werden, ist die Erstellung eines Lüftungskonzeptes Pflicht. Bei den heutigen Vorschriften zu Bau und Sanierung sind Gebäudehüllen so dicht, dass ein ausreichender Luftaustausch allein durch Fensterlüftung nicht sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund können Feuchteschäden, Schimmelbefall und erhöhte Schadstoffe in der Raumluft leichter auftreten als noch vor Jahren. Die Sicherstellung des Mindestluftwechsels ist somit eine begründete Forderung der Regelwerke.

Kontakt

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